Aktuelle Informationen zum Gottesdienst-Besuch

Aus der immer schwierigeren pandemischen Lage im Freistaat Sachsen und der neuen Corona-Schutz-Verordnung ergeben sich ab dem 22. November auch weitere Veränderungen für unser kirchliches Leben (Orientierungsplan der Landeskirche).


Für unsere Gottesdienste in Albernau, Burkhardtsgrün und Zschorlau gilt nun, dass nur teilnehmen darf, wer die 3G-Regel erfüllt (Corona-Schutz-Verordnung §18) und dass dies auch am Eingang kontrolliert, werden muss.

 

Wir bitten Sie daher, Ihren Impf- bzw. Genesenennachweis oder Ihren negativen Testnachweis (vom Testzentrum 24 h-gültig) dabei zu haben. Auch ein Schnelltest kann vor Ort und unter Aufsicht gemacht werden, bitte finden Sie sich dazu 30 Min. vor GD- Beginn vor unseren Kirchen ein.


Auch wenn wir diese weiteren Einschnitte als schmerzlich empfinden, so sind doch auch wir als Kirche verantwortlich mitzuhelfen, Menschen zu schützen und das an seine Grenzen kommende Gesundheitswesen zu stabilisieren.